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BAG Richtlinien im PUBLIC HOUSE - www.pub.ch

Zahlen und Fakten

Als einer der wichtigsten Risikofaktoren für chronische Krankheiten verursacht problematischer Alkoholkonsum jährlich Kosten von über CHF 6.5 Milliarden. Zentrales Ziel des geplanten Nationalen Programms Alkohol 2008 - 2012 (NPA) ist die Reduktion der negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums auf das öffentliche Leben (Verminderung von Gewalt, Unfällen sowie der Schutz von unbeteiligten Dritten) und die Volkswirtschaft (Senkung Kosten).

Alkohol ist die Problemsubstanz Nummer eins in der Schweiz: rund 300'000 Personen sind alkoholabhängig und vor allem das Rauschtrinken bei Jugendlichen ist besorgniserregend. Insgesamt werden in der Schweiz täglich 5 Jugendliche und junge Erwachsene wegen Alkoholvergiftungen oder Alkoholabhängigkeit im Spital behandelt.

Politik

Die schweizerische Alkoholpolitik ist föderalistisch organisiert. Der Bund ist für die Gesetzgebung und das Festlegen der politischen Rahmenbedingungen zuständig. Die Kantone sind für den Vollzug der Bundesgesetze verantwortlich. Die NGOs (Nicht-Regierungs-Organisationen) ergänzen die Öffentliche Hand mit geeigneten Massnahmen.

Gemeinsam wird eine nachhaltige und koordinierte Alkoholpolitik angestrebt.

Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKAL)

Die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKAL) ist ein beratendes Organ des Bundesrates im Bereich von Alkoholfragen. Sie initiiert und begleitet die Meinungsbildungs-, Entscheidungs- und Realisierungsprozesse bei Fragen, die direkt oder indirekt mit der Einwirkung des Alkoholkonsums auf die Gesundheit in Zusammenhang stehen. Die EKAL ist eine ausserparlamentarische Kommission. Präsidentin der EKAL ist Frau Rosmarie Zapfl.

Die Kommission zählt 15 Mitglieder aus gesundheitspolitisch orientierten Organisationen, aus den Bereichen Prävention, Behandlung, Forschung, sowie aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV). Die Mitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Die ganze Kommission (Plenum) tagt drei bis vier Mal pro Jahr und arbeitet zusätzlich in themenspezifischen Untergruppen.

Die Formulierung von Zielen und Strategien für die Alkoholpolitik ist das wichtigste Anliegen der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen (EKAL). Die EKAL ist ein wichtiger strategischer Partner bei der Erarbeitung des Nationalen Programms Alkohol (NPA) 2008-2012. Darin sollen die Aufgaben und Zuständigkeiten der nationalen Alkoholpolitik, welche die verschiedenen Partner gemeinsam umzusetzen, definiert werden. Die wichtigsten Ansprechpartner für die EKAL sind Politik, Öffentlichkeit, Verwaltung und Fachleute.

Nationales Programm Alkohol 2008–2012 (NPA)

Der Bundesrat hat das Bundesamt für Gesundheit mit der Erarbeitung eines Nationalen Programms Alkohol 2008–2012 (NPA) betraut. Das Programm wurde in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen (EKAL), der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV), den Kantonen (GDK) und weiteren Akteuren der schweizerischen Alkoholpolitik erarbeitet. Der Bundesrat hiess das NPA am 18. Juni 2008 gut. Nachdem der Bund seit einigen Jahren im Bereich Alkohol tätig ist, will er sein Engagement im Rahmen eines Nationalen Programms weiterführen. Die Handlungsschwerpunkte des Programms liegen im Bereich Jugend, Gewalt, Sport und Unfälle. Die Umsetzung liegt weitgehend in der Kompetenz der Kantone. Der Bund übernimmt eine koordinierende Rolle.

Vision

Das Nationale Programm Alkohol 2008–2012 (NPA) beruht auf folgender Vision: «Wer alkoholische Getränke trinkt, tut dies ohne sich selber und anderen Schaden zuzufügen».

Im Fokus des NPA steht die Reduktion des problematischen Alkoholkonsums und die Minderung der negativen Auswirkungen des problematischen Alkoholkonsums auf das persönliche Umfeld und die Gesellschaft. Priorität hat dabei der Vollzug der bestehenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Jugendschutzes.

Allgemeine Zielsetzungen

Das Nationale Programm 2008-2012 umfasst 7 allgemeine Oberziele, die sich gegenseitig ergänzen und unterstützen. Für jede dieser Zielsetzungen müssen spezifische Massnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Um eine ausreichende und nachhaltige präventive Wirkung zu erzielen, soll die Verhaltens- (Information, Sensibilisierung) sowie die Verhältnisprävention (strukturelle Massnahmen wie die Durchsetzung der Gesetze) gleichermassen berücksichtigt werden.

Die Oberziele des Nationalen Programms Alkohol 2008–2012 sind:

  1. Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sind für die besondere Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen durch alkoholische Getränke sensibilisiert und unterstützen entsprechende Jugendschutzmassnahmen.
  2. Der problematische Alkoholkonsum (Rauschtrinken, chronischer und situationsunangepasster Konsum) ist reduziert.
  3. Die Anzahl alkoholabhängiger Personen hat abgenommen.
  4. Die Angehörigen und das direkte soziale Umfeld sind von den negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums spürbar entlastet.
  5. Die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums auf das öffentliche Leben und die Volkswirtschaft haben sich verringert.
  6. Die staatlichen und nicht-staatlichen Akteure im Bereich Alkohol koordinieren ihre Tätigkeiten und gewährleisten gemeinsam die erfolgreiche Umsetzung des Nationalen Programms Alkohol.
  7. Die Bevölkerung kennt die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums und unterstützt geeignete Massnahmen, um diese zu verringern.

Prävention

Gemeinsam mit nationalen, kantonalen und privaten Partnern werden Strategien umgesetzt, die sowohl Massnahmen zur Beeinflussung der Umwelt  (Verhältnisprävention, Gesetze) wie auch Massnahmen zur direkten Beeinflussung des individuellen Verhaltens (Verhaltensprävention) umfassen.

Definitionen
Mit Prävention sind alle Massnahmen gemeint, die ergriffen werden, um eine Krankheit, ein Gesundheitsproblem oder eine ungewollte Entwicklung zu verhindern.

Die Primärprävention setzt zeitlich vor dem Auftreten von Symptomen ein. Sie wendet sich an Personen, bei denen das zu verhütende Problem noch nicht aufgetreten ist sowie an deren Umfeld.
Die Sekundärprävention befasst sich mit der frühzeitigen Erkennung von Symptomen und zielt auf eine Beendigung oder Verbesserung der Problematik. Sie wendet sich an gefährdete Personen und deren Umwelt.

Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Mass an Selbstbestimmung zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Die gesundheitlichen und sozialen Folgen des Konsums von Alkohol, Tabak und anderer Drogen sind beträchtlich. Dasselbe gilt für die Besorgnis erregenden Zunahme des Übergewichts in der Schweiz. Unter Federführung des BAG werden daher zu diesen Themen nationale Präventionsprogramme durchgeführt.

Die Gemeinden handeln!

Das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Alkoholverwaltung führen in ihrem Alkoholprogramm «Alles im Griff?» seit 2000 ein Projekt mit dem Namen «Die Gemeinden handeln!» durch. Die Leitung des Projektes liegt bei der Organisation RADIX Gesundheitsförderung.

Weshalb geht «Alles im Griff?» in die Gemeinden?

Es liegt auf der Hand: Die Gemeinden tragen die Hauptlast des missbräuchlichen Alkoholkonsums; sie ziehen demnach auch den grössten Nutzen aus Verbesserungen.
Im Rahmen dieses Projektes entwickeln die beteiligten Gemeinden eine auf die lokalen Bedürfnisse ausgerichtete Alkoholpolitik. Dank einfachen Massnahmen können so unerwünschte Folgen von übermässigem Trinken vermindert werden.

Jede beteiligte Gemeinde wird zudem durch eine regionale Suchtberatungs- oder Suchtpräventionsstelle begleitet und erhält von RADIX Gesundheitsförderung konzeptionellen und materiellen Support.

Funktionieren kann die Idee dann, wenn sich alle Betroffenen - Polizei, Schule, Gemeinderat, Sozialarbeit usw. - an einen Tisch setzen und eine gemeinsame Haltung erarbeiten.

Therapie

Damit die Qualität des Angebots erhöht und die Nachhaltigkeit verbessert werden kann, will der Bund in den kommenden Jahren die Angebote im Suchtbereich stärker koordinieren und konsolidieren. Dazu dienen folgende Massnahmen:

  • Förderung der Qualitätsentwicklung in den Suchtinstitutionen mit dem Projekt QuaTheDA (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität).
  • Förderung einer guten Indikationsstellung (patient treatment matching)
  • Verbesserung der Koordination zwischen den Angeboten in den Bereichen Therapie und Schadensminderung sowie erleichterte Übergange zwischen den Behandlungsschritten für KlientInnen / PatientInnen
  • Koordination und Kontrolle der heroingestützten Behandlung
  • Unterstützung von Netzwerken für Fachleute der methadongestützten Behandlung (ÄrztInnen, ApotherkerInnen, Sozialarbeitende etc.) in den Projekten Fosumos und Coroma.
  • Erleichterung des Wissenstransfers zwischen Praxiswissen/-erfahrungen und Wissenschaft.

Zur Unterstützung und Umsetzung von diversen Massnahmen finanziert das Bundesamt für Gesundheit "Infodrog, die Koordinations- und Fachstelle Sucht". Um die Verbindung mit den Kantonen sicher zu stellen ist Infodrog bei der Schweizerischen Sozialdirektoren- und Sozialdirektorinnenkonferenz (SODK) angesiedelt.

Infodrog ist Ansprechpartner für Institutionen, Behörden, Betroffene und deren Angehörige in den Bereichen Therapie, Schadensminderung und Prävention.

Die Schweiz verfügt über ein vielfältiges Spektrum an professionellen Angeboten zur Suchthilfe: stationäre Plätze (rund 1'500 zur Behandlung von Drogen- und Alkoholabhängigkeit), Methadonsubstitution (17'500 Personen in Behandlung) und heroingestützte Behandlung (1'300 Personen in Behandlung). Rund 20'000 Personen erhalten aktuell eine ambulante Beratung oder Betreuung wegen Suchtproblemen.

«Alles im Griff?»: Schau zu dir und nicht zu tief ins Glas.

Der problematische Alkoholkonsum betrifft die ganze Gesellschaft: Alkohol erhöht die Gewaltbereitschaft, ist für eine Vielzahl von Unfällen verantwortlich und vermindert so die Lebensqualität der Bevölkerung. Jährlich sind 2'100 Todesfälle und rund 30'000 verlorene Lebensjahre auf Alkoholkonsum zurückzuführen. Vor allem das Rauschtrinken bei Jugendlichen ist besorgniserregend. Täglich werden 5 Jugendliche wegen Alkoholproblemen (meistens Alkoholvergiftungen) in Notfallstationen eingeliefert.

Die Kampagne 2007/2008

Es ist wichtig, die Öffentlichkeit zum Thema Rauschtrinken zu informieren. Besondere Sorgen bereitet der Alkoholkonsum bei Jugendlichen. Deshalb werden mit der «Alles im Griff?»-Kampagne die Jugendlichen gezielt auf die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums angesprochen. Gleichzeitig wird die grosse Bekanntheit der bisherigen Kampagne genutzt, indem das «Kampagnenglas» und der Slogan «Schau zu dir und nicht zu tief ins Glas» wichtige Elemente bleiben. Unterstützt wird die Kampagne durch die Portale www.tilllate.com und www.lautundspitz.ch und ist so im Partysegment präsent.

Die Informationen werden über verschiedene Kanäle vermittelt: Plakataushang, Inserate, Internet.

So leg ich für dich nicht auf Bleib cool Bei dir steig ich nicht ein
 

Wie viel ist zu viel?

Zwei Drucksachen, die Sie unter «Bestellungen» gratis beziehen können (in Deutsch, Französisch, Italienisch, Tamilisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Portugiesisch, Spanisch und Türkisch) zeigen auf, was unter einem risikoarmen Alkoholkonsum zu verstehen ist: 

In der vom BAG und GastroSuisse herausgegebenen Promilletabelle im Visitenkartenformat erfahren Sie mehr über den Richtwert 0,5 Promille, Risiken und Genuss ohne Reue. Vor dem Autofahren empfiehlt das BAG weiterhin, ganz auf Alkohol zu verzichten. 

«Wie viel Alkohol kann ich trinken, ohne mir und meiner Umwelt zu schaden? Wie viel ist zu viel? Wann sollte ich stopp sagen?». Diese Fragen beantwortet die Broschüre «Alkohol - wie viel ist zu viel?».

Bestellungen sind hier möglich: http://www.bag.admin.ch/themen/drogen/00039/00602/03551/index.html?lang=de

Forschung

In der Abteilung Nationale Präventionsprogramme des BAG wird Ressortforschung zu illegalen Drogen und zu der legalen Substanz Alkohol betrieben. Die Forschung im Bereich Tabak wird vom Tabakpräventionsfonds TPF (Direktionsbereich Gesundheitspolitik) durchgeführt. 

Die Beweggründe des BAG für diese Forschung sind:
  • Beobachtung der Wirklichkeit
  • Erkenntnis über die Wirksamkeit von Massnahmen zur Gesundheitsförderung, zur Prävention und zur Behandlung
  • Trendaufspürung und -beobachtung
  • Aufdeckung von innovativen Wegen
  • Problemverminderung
  • Steuerung der Gesundheitspolitik
  • Basis zur Entwicklung von Strategien
  • Legiferierung
  • Wissensvermittlung
Alle Forschungsprojekte des BAG, sowie alle anderen Forschungsvorhaben des Bundes, werden in der Datenbank Aramis aufgeführt.

ARAMISist ein Informationssystem über Forschungsprojekte und Entwicklungsvorhaben in der Schweiz. Es soll den Interessierten Informationen über die vom Bund finanzierten oder durchgeführten Forschungsarbeiten liefern, die Koordination verbessern und Transparenz schaffen. (Die Webseiten von ARAMIS führen möglicherweise nicht alle neuesten Forschungsprojekte auf, sofern der Upload der neuen Projektseiten noch nicht stattgefunden hat.)
Zusammenfassung der bisherigen Forschungsprojekte im Suchtbereich

Speziell für die Forschung der Abteilung Nationale Präventionsprogramme (NPP) des BAG, fasst die Publikationsreihe «Suchtforschung des BAG» die wichtigsten wissenschaftlichen Erkenntnisse im Suchtbereich zusammen. Die Sammelpublikationen sind in Bandform erschienen und können bestellt und als PDF heruntergeladen werden:

Qualität

Ziel

Gemeinsam mit den betroffenen Partnern will das BAG kohärente Massnahmen bezüglich Qualitätsförderung entwickeln, welche für den ganzen Suchthilfebereich Geltung haben.Die Hauptpartner sind die betreffenden eidgenössischen und kantonalen Verwaltungseinheiten, die Geldgeber, die Fachverbände und die ambulanten und stationären Suchtinstitutionen.

Strategie

Nach der Entwicklung einer Qualitätsnorm, welche für den gesamten Suchthilfebereich gültig ist - das modulare Referenzsystem QuaTheDA - konzentriert sich das BAG auf ein Projekt zur Erhebung von Ergebnisqualität, QuaTheDA-E (E=Ergebnisqualität). Eine gemeinsame Qualitätsnorm und kohärente Massnahmen für die Erhebung von Ergebnisqualität erleichtern die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und fördern die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen (bench marking).

Das modulare Referenzsystem QuaTheDA

Diese Qualitätsnorm ist bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) registriert. Sie wurde auf der Basis von Elementen aus ISO 9000-2005 und EFQM erarbeitet und an die Spezifizitäten der Dienstleistungen im Suchtbereich angepasst. Sie dient als Grundlage einer gleichnamigen Zertifizierung. Das Referenzsystem ist auf die Struktur- und Prozessqualität ausgerichtet und modular aufgebaut. Es besteht aus einem Basismodul, welches die Anforderungen an das Management einer Institution enthält und somit für alle Einrichtungen Gültigkeit hat, sowie Einzelmodulen, welche Anforderungen zu folgenden einzelnen Tätigkeitsfeldern der Suchthilfe enthalten:

  • Stationäre Suchttherapie und -Rehabilitation
  • Ambulante Beratung, Begleitung und Therapie
  • Substitution
  • Begleitetes Arbeiten
  • Begleitetes Wohnen
  • Notschlafstellen
  • Kontakt- und Anlaufstellen
  • Aufsuchende Suchtarbeit

Ein Leitfaden QuaTheDA erleichtert die Einführung von QuaTheDA in den Institutionen. Er enthält Erklärungen und Beispiele zu den Qualitätsanforderungen. Zusätzlich ist eine CD-Rom erhältlich, welche ein Muster - Qualitätsmanagementhandbuch sowie Musterdokumente enthält, die von den Institutionen für Ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Sowohl das Referenzsystem als auch der Leitfaden können bestellt werden. Eine Schulung zur Einführung von QuaTheDA wurde den Einrichtungen, welche daran interessiert sind, QuaTheDA einzuführen oder sich zertifizieren zu lassen, empfohlen.

Messinstrumente

Folgende Instrumente stehen auf www.quatheda.ch zur Verfügung:

  • Ein Fragebogen mit 39 Fragen zur Erfassung der Zufriedenheit der Klientinnen und Klienten in den stationären Einrichtungen (QuaTheSI-39).Ein Fragebogen mit 58
  • Fragen zur Erfassung der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Suchteinrichtungen (QuaTheTeam-58).

Das Projekt QuaTheDA - E

Die Erhebung von Ergebnisqualität ist um einiges komplexer als die Einführung von Struktur- und Prozessqualität. Welche Ergebnisse haben Gültigkeit, bei einer Erkrankung, die auf somatischer, psychischer und sozialer Ebene Auswirkungen hat? Bevor ein konkretes Projekt in dieser Sache lanciert wird, hat das BAG eine ExpertInnengruppe einberufen, welche eine differenzierte Antwort in Form eines Berichtes zu diesem Thema verfasst. Dieser wird im Frühling 2008 fertig gestellt sein. Er dient als Grundlage zur Erarbeitung eines konkreten Projektes, wie Ergebnisse im Suchtbereich mit welchen Instrumenten gemessen werden können. Das Projekt wird in Kooperation mit den betroffenen Partnerinnen und Partnern durchgeführt werden.
 

Weiterbildung

Förderung eines Weiterbildungsangebotes auf nationaler Ebene

Zur Förderung eines Weiterbildungsangebots im Suchtbereich hat das BAG 1996 die Expertenkommission "Weiterbildung im Suchtbereich" (EWS) eingesetzt, deren Aufgabe die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Weiterbildungspolitik und dessen Umsetzung ist. Das Konzept, das seit 2003 in Kraft ist, unterscheidet drei Angebotstypen: thematische Module von 2 – 5 Tagen, Kurse, die zum Erlangen eines Zertifikates oder Diploms führen und temporäre Arbeitsplatztauschmöglichkeiten im Rahmen eines Netzwerkes (Projekt Transfer). Zur Realisierung ihrer Ziele, kann die EWS die Unterstützung eines Sekretariats, das beim Contact Netz Bern angesiedelt ist, in Anspruch nehmen.
Detailinformation über die Aktivitäten der EWS, sowie die geltenden Regeln für den Erhalt von Förderbeiträgen oder das aktuelle finanzierte Weiterbildungsangebot finden Sie auf www.ews-cfd.ch. 

Ein spezielles Programm für Methadon verschreibende Ärztinnen und Ärzte

Zur Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte, die drogenabhängige Patientinnen und Patienten betreuen, hat das BAG ein spezifisches Programm lanciert: COROMA (Collège romand de médecine de l'addiction). Dabei handelt es sich um ein Netzwerk, dem medizinische Partner, die mit drogenabhängigen Personen arbeiten, angehören. Seine Internetseite www.romandieaddiction.ch enthält sämtliche Informationen über die Aktivitäten des COROMA.
Die Broschüre  "Bilanz der Projekte MedRoTox und Med TiTox" informiert über die Massnahmen, die bis heute in der Romandie und dem Tessin zur Unterstützung der Methadon- verschreibenden Ärztinnen und Ärzte getroffen wurden. Ein gleiches Programm läuft ebenfalls in der Ostschweiz (Forum Suchtmedizin Ostschweiz FOSUMOS).

Weiterbildungsangebote, die innerhalb anderer vom BAG finanzierten Programme entwickelt wurden

Das Präventionsprogramm Cannabis hat einen Kurs entwickelt, der auf Früherkennung und Sekundärprävention fokussiert.

Gendergerechte Präventions- und Suchtarbeit

Das BAG unterstützt Institutionen der Prävention und der Suchthilfe bei der Entwicklung einer frauen- und männergerechten Suchtarbeit mit dem Ziel, die gendergerechte Suchtarbeit zu fördern. Suchtarbeit und Prävention sind wirkungsvoller, wenn sie die unterschiedlichen Erfahrungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern berücksichtigen. Ebenso wird bei der Unterstützung von Präventions- und Forschungsprojekten auf die Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Bedürfnisse Wert gelegt.


Was bedeutet Gender?
Es bestehen sowohl biologische als auch sozial-kulturell bedingte Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Der Begriff „Sex" bezieht sich auf biologische Unterschiede, im Gegensatz dazu umfasst der Begriff „Gender" die gesellschaftlich, sozial und kulturell bedingten Dimensionen des Geschlechts. Es gibt keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit.

So konnten zum Beispiel unterschiedliche Wirkungen von Substanzen auf den männlichen und weiblichen Körper oder das Gehirn nachgewiesen werden.
Ebenso zeigen sich relevante Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei Konsum- und Verhaltensmustern  sowie Ursachen der Suchtentwicklung. Der Alltag und die Lebensrealitäten von Suchtmittel konsumierenden Frauen und Männern unterscheiden sich genauso wie ihre Bemühungen zum Ausstieg aus der Sucht.

Der Einbezug des Genderaspekts ermöglicht eine Berücksichtigung der sozialen und biologischen Einflussfaktoren auf Identitäten und Verhaltensweisen in der Präventions- und Suchtarbeit.
 

Gendermainstreaming

Beim Gendermainstreaming handelt es sich um einen ganzheitlichen Ansatz, mit dem Ziel, die Genderperspektive auf allen Ebenen strukturell und inhaltlich umfassend und nachhaltig zu verankern.

Mainstreaming bedeutet hier, dass die Berücksichtigung der Genderperspektive zum normalen und selbstverständlichen Handlungsmuster einer jeden Organisation bzw. Institution und eines jeden Projekts wird.

Eine Gendergerechte Präventions- und Suchtarbeit wird somit den unterschiedlichen Bedürfnissen, Erfahrungen und Lebensrealitäten von Frauen und Männern gerecht und ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Es braucht eine dementsprechende Gestaltung der Angebote und der Institutionen.
 

Mandat zur Förderung gendergerechter Präventions- und Suchtarbeit

Um die Entwicklung gendergerechter Sucht- und Präventionsarbeit zu unterstützen, führt das BAG ein Mandat zu deren Förderung. Dieses umfasst folgende Bereiche:

  • Beratung und Weiterbildung von Präventions- und Suchtinstitutionen, Projektgruppen, Fachleuten und Behörden
  • Beratung BAG-intern von Sektionen, Programm- und Projektleitenden
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Publikationen und Grundlagenerarbeitung
  • Internationale Zusammenarbeit mit Gremien und Fachleuten
  • Weiterentwicklung gendergerechter Präventions- und Suchtarbeit

Auf der Homepage von Infodrog (www.infodrog.ch) ist ein Teil der Arbeit im Rahmen dieses Mandats dokumentiert.

Unter www.drugsandgender.ch sind Grundlagentexte, Aktualitäten und ein Verzeichnis von Institutionen zu finden, die über ein gendergerechtes, frauen- oder männerspezifisches Angebot im Alkohol- und Drogenbereich verfügen.
 


Schweizer Recht


Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Vollzug: im Landesinnern Kantone (Kantonschemikerinnen/-chemiker); an der Grenze Zollbehörden.

Art. 3 Abs. 3 Lebensmittel
Art. 13 Abs. 2 Nahrungs- und Genussmittel
Art. 60 Übergangsbestimmungen

Art. 10 Täuschungsverbot
Art. 11 Abgabe- und Anpreisungsbeschränkungen für alkoholische Getränke und
Art. 60 Aufsicht über den Vollzug

Alkohol
Vollzug: Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV (Art. 71 AlkG); Kantone (Art. 57 Abs. 3 AlkG)

Art. 20-23bis Besteuerung
Art. 39a Bewilligungspflicht für Handel
Art. 41 Handelsverbote für gebrannte Wasser
Art. 42b Beschränkung der Werbung
Art. 43a Weitere Massnahmen zur Verminderung des Gebrauchs gebrannter Wasser zu Trinkzwecken
Art. 45 Abs. 2 Verwendung der Erträgnisse durch Kantone

Art. 15 und 23 fiskalische Belastung von Erzeugnissen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozenten von CHF. 29.–/Liter reiner Alkohol

Biersteuer
Vollzug: Eidg. Zollverwaltung (Art. 43 BstG)

Art. 1 Grundsatz: Beachtung der Bedürfnisse des Jugend- und Gesundheitsschutzes

Radio und Fernsehen
Vollzug: Bundesrat (Art. 103 RTVG )

Art. 10 Werbeverbote
Art. 14 Abs. 2 Werbung SRG

Strassenverkehr
Vollzug: Bund (astra) und Kantone (Art. 106 SVG) (insbesondere die Kantonspolizei)

Art. 55 Abs. 6 Feststellung der Fahrunfähigkeit
Art. 91 Verletzung der Verkehrsregeln/ Fahren in fahrunfähigem Zustand
Art. 16 ff Entzug des Führerausweises

Art. 2 Zustand des Führers

Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
Vollzug: Arbeitgeber, Kantone, Bund (Art. 41, 42 ArG)

Art. 6 Absatz 2bis Pflichten des Arbeitgebers
Art. 38 Inhalt der Betriebsordnung

Strafgesetz
Vollzug: Kantonale Gerichtsbarkeit (Art. 343 StGB) und kantonale Polizeihoheit

Art. 136 Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder
Art. 60 Suchtbehandlung (IKT 01.01.2007)

Zivilgesetz
Vollzug: Kantone

Art. 307 ff Kindesschutzmassnahmen
Art. 370, Entmündigung wegen Verschwendung, Trunksucht, lasterhafter Lebenswandel, Misswirtschaft
Artikel 397 a-f, Fürsorgerischer Freiheitsentzug, Voraussetzungen

Unfallversicherung

Art. 82, Allgemeines: Pflichten des Arbeitgebers



Quelle aller informationen auf dieser Seite ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG), Schweiz